Fonds für ökologische Verbesserungsmassnahmen

Pro verkaufte Kilowattstunde Strom aus naturemade star zertifizierten Wasserkraftwerken oder Abwasserreinigungsanlagen geht ein Rappen in einen Fonds für ökologische Verbesserungsmassnahmen. Mit den Fondsgeldern werden regelmässig Projekte im hydrologischen Einzugsgebiet realisiert, um dieses ökologisch aufzuwerten. 

Finanzierung
Der Fonds wird vom Produzenten von naturemade star zertifiziertem Strom aus Wasserkraft oder Klärgas geäufnet. In den Fonds eingespeist werden:

  • 0,1 Rappen pro produzierte kWh 

  • 0,9 Rappen pro verkaufte kWh

Umsetzung
Die Massnahmen werden zwischen dem Kraftwerksbetreiber resp. ARA-Betreiber, den lokalen Behörden und den Umweltschutzorganisationen ausgehandelt. Der Fonds wird vom Kraftwerksbetreiber verwaltet. Wasserkraftwerke unter 100 kW Leistung, Abwasserreinigungsanlagen mit einer Grösse von < 50'000 Einwohnergleichwerten und Trinkwasserkraftwerke sind nicht verpflichtet, diesen Fonds zu äufnen.

Mit den Mitteln aus dem Fonds dürfen keine Massnahmen finanziert werden, welche der Erfüllung der Zertifizierungskriterien dienen.  

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