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Fonds
für ökologische Verbesserungsmassnahmen
Pro
verkaufte Kilowattstunde Strom aus naturemade star zertifizierten
Wasserkraftwerken oder Abwasserreinigungsanlagen geht ein Rappen in einen
Fonds für ökologische Verbesserungsmassnahmen. Mit den Fondsgeldern
werden regelmässig Projekte im hydrologischen Einzugsgebiet realisiert, um dieses
ökologisch
aufzuwerten.
Finanzierung
Der Fonds wird vom
Produzenten von naturemade star zertifiziertem Strom aus
Wasserkraft oder Klärgas geäufnet. In den Fonds eingespeist werden:
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0,1 Rappen pro
produzierte kWh
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0,9 Rappen pro verkaufte kWh
Umsetzung
Die Massnahmen werden zwischen dem Kraftwerksbetreiber resp.
ARA-Betreiber, den lokalen Behörden und den Umweltschutzorganisationen
ausgehandelt. Der Fonds wird vom Kraftwerksbetreiber verwaltet.
Wasserkraftwerke unter 100 kW Leistung, Abwasserreinigungsanlagen mit
einer Grösse von < 50'000 Einwohnergleichwerten und Trinkwasserkraftwerke sind
nicht verpflichtet, diesen Fonds zu äufnen.
Mit den Mitteln
aus dem Fonds dürfen keine Massnahmen finanziert werden, welche der Erfüllung
der Zertifizierungskriterien dienen.
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